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UHD-1

Ultra High Definition. Bezeichnung für die international verwendete Auflösung von 2160 Zeilen mit jeweils 3840 Bildpunkten pro Zeile, die zu einer Gesamtzahl von 8.294.400 Bildpunkten führt. Das Bildseitenverhältnis ist 16:9. UHD-1 darf nicht mit der Abkürzung 4K benannt werden, weil dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit 4K-DCI besteht. Eine höhere Auflösung liefert UHD-2.

Der korrekte Betrachtungsabstand beträgt etwa 1,5-fach Bildhöhe und liefert einen intensiven kinoähnlichen Gesamtbildeindruck. Auch wenn der Betrachtungsabstand überschritten wird, profitieren die Zuschauer wegen der so genannten Kantenschärfe von der hohen Auflösung.

UHD-1-Signale gibt es ausschließlich mit Progressive Scanning. Damit ergeben sich für Europa derzeit die beiden Videonormen 2160p/50 und 2160p/25 und für US-Amerika und Japan die Videonormen 2160p/59,94 und 2160p/29,97. Die Übertragung im Studio geschieht u.a. mit den Schnittstellen 12G-SDI oder Quad Link 3G-SDI.

Für die Nutzung von Material einer landesfremden Norm ist grundsätzlich eine Normwandlung notwendig. Da jedoch die Auflösung zwischen den Videonormen identisch ist, sind Qualitätsreduzierungen nur im Bereich der Bewegung zu erkennen. Eine Alternative für internationale Fernsehproduktionen bietet beispielsweise die Norm 2160p/24, die auch für eine Kinoauswertung eingesetzt wird.

Da seit 2018 fast ausschließlich Consumer-Geräte mit einer UHD-1-Auflösung verkauft werden, ist die der Druck auf alle Produzenten sehr groß, entsprechendes Material zu produzieren. Vergl. UHD-2 und HD.

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