Einige Rundfunkanstalten übertragen auf der Videotextseite 150 bei bestimmten Programmen Untertitel für Hörgeschädigte. Diese Untertitel können je nach Bedarf zugeschaltet werden und sind nicht im ausgestrahlten Bildsignal enthalten. Bei der Produktion können die Daten der Untertitel entweder als Einstreifige oder Zweistreifige Videotext-Untertitelung vorliegen.