Von der EBU 2012 in Deutschland eingeführte Richtlinie, die für die Tonaussteuerung bei der Ausstrahlung von Fernsehprogrammen und im Folgenden auch für eine Tonmischung von vorher aufgezeichnetem Material gilt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer für die Zuschauer gleichmäßiger erscheinenden Lautheit bei der Umschaltung zwischen den Fernsehprogrammen.
Dafür wird das Audioprogramm mit einem dem Hörsinn entsprechende Filter bewertet und die Lautheit von Anfang bis Ende eines Beitrags kumulierend gemessen. Ein der Richtlinie entsprechender Wert ist dann gegeben, wenn die Lautheit im Mittel einen Zielwert von -23 LUFS erreicht. Maximal sind Pegelwerte bis zu -1 dBTP erlaubt. Programmteile, die mehr als 10 LU unterhalb des Zielwertes liegen, bleiben durch eine Gate-Schaltung unberücksichtigt.
Gegenüber einer früheren Aussteuerung mit Peak Programme Metern ist es mit der Aussteuerung nach R 128 möglich, die Dynamik von Audioprogrammen zu erhalten.
Frühere – nach den alten Regeln der Peak-Meter ausgesteuertem Programme können nachträglich in solche nach Vorgaben der R 128 gewandelt werden. Fast alle öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten in Europa steuern im Bereich Fernsehen Ihre Programme nach R 128 aus