Betriebsart an Fernsehgeräten mit einem Bildseitenverhältnis von 16:9 für die bildfüllende Darstellung von 4:3 Bildern. Dabei wird das Bild nicht gleichmäßig vergrößert. Die bildmittigen Teile werden weniger stark verzerrt als die an den Rändern befindlichen Bildteile. Die Verwendung dieser Betriebsart wird hart bestraft.