Die Entfernung vom Auge des Betrachters zum Display, ab der die einzelnen Bildpunkte eines Bildes nicht mehr voneinander unterschieden werden können, sondern zu einem gesamten Bildeindruck verschmelzen und trotzdem alle Details gesehen werden. Für eine qualitative Bildkontrolle sind diese Betrachtungsabstände obligatorisch. Die Angabe ist abhängig von der Größe des Displays und leitet sich von einer durchschnittlichen Schärfeleistung des menschlichen Auges ab.
Bei HD-Bildern mit einer Auflösung von 1080 Zeilen ist ein Betrachtungsabstand von 3-facher Bildhöhe definiert, was einem Betrachtungswinkel von 30° entspricht. Damit ist der Sehwinkel des Betrachters ausgefüllt und er wird nicht abgelenkt. Ein Betrachtungsabstand von 3-facher Bildhöhe ist auch in vielen Kinos realisiert. Bei UHD-1 beträgt der korrekte Betrachtungsabstand die 1,5-fache, bei UHD-2 die 0,75-fache Bildhöhe. Vergl. Trennschärfe und Kantenschärfe.
Bei SD kommt man damit auf eine Betrachtungsabstand von etwa 6-facher Bildhöhe. Früher ging man wegen eingeschränkter Bildqualitiäten sogar von einer 6-fachen Bilddiagonalen aus. Ein Bezug zur Bilddiagonale ist aber seit der Einführung des Bildseitenverhältnisses von 16:9 gegenüber 4:3 nicht mehr sinnvoll.