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Lithium-Ionen-Akku

Ein Lithium-Ionen-Akkumulator für Kamerarecorder hat nur vier Zellen, um die Nennkapazität von 14,4 Volt zu erzeugen. Nutzungs- und Ladebedingungen unterscheiden sich wesentlich von allen anderen Akku-Systemen. Die Selbstentladung ist zu vernachlässigen, so dass weniger Ladezyklen erforderlich werden. Der Preis ist heute nur noch geringfügig höher als der von Nickel-Metallhydrid-Akkus. Eine integrierte Elektronik schützt den Akku vor Tiefentladung und verhindert eine Überladung. Auch bei extremen Minustemperaturen ist ein Lithium-Ionen-Akku einsetzbar, da er sich bei Nutzung selbst erwärmt. Nach etwa zwei bis drei Jahren, bzw. etwa 500 Lade- und Entladezyklen, kann man noch mit 70%- 80% der anfänglichen Kapazität rechnen.

Seit 2008 gelten bei Flugreisen Beschränkungen für Lithium-Ionen-Akkus. Zahlenmäßig unbegrenzt dürfen nur noch Akkus mit einem Lithium-Ionen-Anteil von maximal 8 Gramm im Handgepäck mitgenommen werden. Bei größeren Akkus dürfen nur maximal zwei im Handgepäck sein. 8 Gramm Lithium-Ionen entsprechen, je nach Hersteller, einer Leistung von etwa 100 Watt. Die Mitnahme ist nur nach einer Demonstration der Funktionsfähigkeit erlaubt. Im aufgegebenen Reisegepäck dürfen generell keine Lithium-Ionen-Akkus enthalten sein. Von dieser Regelung sind nur fest eingebaute Akkus ausgenommen.

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