1.) Grundsätzlich beschreibt die Abtastfrequenz die Häufigkeit, mit der bei der Analog/Digital-Wandlung der Videopegel bzw. der Audiopegel gemessen und dann als digitaler Wert ausgegeben wird.
Die Frequenz muss laut physikalischer Grundlagen mehr als doppelt so hoch sein wie die maximale Frequenz des analogen Signals, das digitalisiert wird. Ein HD-Videosignal mit einer Videofrequenzbandbreite von 30 MHz benötigt eine Abtastfrequenz größer als 60 MHz, in der Praxis werden 74,25 MHz verwendet. Ein SD-Videosignal mit einer Videofrequenzbandbreite von 5 MHz benötigt eine Abtastfrequenz von über 10 MHz, in der Praxis wird hier mit 13,5 MHz gearbeitet. Je größer die Abtastfrequenz bei Videosignalen ist, umso höher ist deren Auflösung.
Die Abtastfrequenz eines Audiosignals mit einer Audiofrequenzbandbreite von 20 kHz muss größer sein als 40 kHz, in der Praxis werden die Werte 96kHz, 48 kHz und 44,1 kHz gehandelt. Je größer die Abtastfrequenz bei Audiosignalen ist, umso höhere Audiofrequenzen können erzielt werden.
2.) Aufgrund der Historie der früher üblichen Analog/Digital-Wandlung analoger Videosignale wurde die Farbauflösung digitaler Videosignale – wie beispielweise 4:2:2 – auch aus Abtastfrequenz, Unterabtastung oder als Abtastverhältnis beschrieben. Dies ist jedoch nicht mehr zeitgemäß, da es sich ja bereits um digitale Signale handelt.
Vgl. Videoabtastfrequenz und Audioabtastfrequenz.
3.) Häufigkeit von 15.625 Hz, mit der der Elektronenstrahl bei SD in einer Bildröhre die Zeilen schreibt.