1.) Aufzeichnung einer kompletten Sendung oder bestimmter Teile davon, in der Regel zum Zwecke einer späteren Ausstrahlung. So werden z.B. aus wirtschaftlichen Gründen mehrere Folgen einer Sendereihe direkt hintereinander produziert und diese dann über einen bestimmten Zeitraum verteilt gesendet. Auch aus organisatorischen Gründen werden Sendungen oder Teile davon zu einem früheren Zeitpunkt produziert, als sie dann gesendet werden. Eine Aufzeichnung bestimmter Teile ist auch dann notwendig, wenn die gesamte Sendung nur durch eine Bearbeitung entstehen kann.
2.) Speicherung analoger oder digitaler Audio- und Videosignale auf Festplatten, Flash-Speichern, Discs oder Magnetbänder. Im Ggs. zum MAZ-Band zählen alle anderen Speichermedien zu den nichtlinearen Medien.