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Headroom

1.) Übersteuerungsreserve digitaler Audiosignale. Da Übersteuerungen bei digitalen Signalen zu Störungen führen, die nachträglich kaum mehr zu entfernen sind, wird bei der Aufnahme nicht der ganze technisch mögliche Spielraum der Dynamik bis 0 dBFS ausgenutzt. Der Headroom, auch scherzhaft Angstraum genannt, ist prinzipiell frei wählbar und könnte von dem zu erwartenden lautesten Schallereignis abhängig gemacht werden. Die Rundfunkanstalten haben sich für einen Headroom von 9 Dezibel entschieden, so dass die Vollaussteuerung digitaler Audiosignale -9dBFS beträgt.

Damit entspricht sie dem relativen Funkhausnormpegel von 0 dBr und dem absoluten Spannungspegel von 6 dBu analoger Audiosignale. Möchte man jedoch die gesamte Dynamik ausnutzen, gäbe es die Möglichkeit einer Quantisierung von 24 Bits und einer nachträglichen Bearbeitung, so dass der gesamte auf einer Audio-CD zur Verfügung stehende Dynamikbereich von 16 Bits bis zu einem Pegel von 0 dBFS ausgenutzt wäre. Früher war der Headroom mit bis zu 20 Dezibel wesentlich größer.

2.) Digitale Videosignale haben ebenfalls einen Headroom. Der maximal vereinbarte Videopegel eines Luma-Signals beträgt 100%. Zwar sind innerhalb eines SDI-Signals noch Pegel bis etwa 109% definiert, jedoch sind diese in den technischen Richtlinien nicht vereinbart, bzw. als Überpegel definiert. Der Headroom könnte jedoch z.B. für die Aufzeichnung eines Filmstreams verwendet werden. Ggs. Footroom.

3.) Kopfraum.

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