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Bearbeitungsfähigkeit

Technische Qualität von Video- und Audiomaterial, das alle Optionen einer nachträglichen Bearbeitung ermöglicht. Diese Bearbeitungsfähigkeit ist dem Material meist nicht anzusehen oder anzuhören, sondern erst durch das Ergebnis der Bearbeitung festzustellen.

Bei digitalem Videomaterial können Einschränkungen vor allem durch eine zu geringe Farbauflösung entstehen. Für das Fernsehen oder für eine Verwertung im Internet ist für eine Bearbeitung von UHD-, HD- oder SD-Material das 4:2:2-Verfahren grundsätzlich ausreichend, für eine Bearbeitung besonders hochwertigen Materials oder für eine Verwertung im Kino wird mit dem 4:4:4-Verfahren gearbeitet. Bei der Verwendung geringerer Farbauflösungen, wie beispielsweise 4:2:0, sind deutliche Einschränkungen zu erwarten. Diese Verfahren eignen sich ausschließlich für die Distribution.

Die Nutzung einer Videodatenreduktion fällt bei einer Bearbeitung grundsätzlich nicht negativ auf, solange die Videonettodatenrate nicht zu gering ist. Dabei gelten für Videocodierformate ohne eine GOP für die Normen p/25 oder i/25 grundsätzlich Werte von 400, 100 und 50 Megabits pro Sekunde für UHD, HD und SD. Bei einer weiteren Umwandlung in andere Videocodierformate können sich sichtbare Verluste der Bildqualität durch Kaskadierungseffekte ergeben.

Im Audiobereich sind z.B. die Verfahren MP3 oder AC3 subjektiv für das Hören allein qualitativ ausreichend. Für eine spätere Klangbearbeitung sind jedoch bereits schon zu viele Tonanteile verloren, die nachträglich nicht mehr verstärkt oder verändert werden können. Für die Bearbeitung muss daher entweder auf die originalen PCM-Töne oder im Falle von Dolby Surround auf Dolby E zurückgegriffen werden.

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