Halbbildwechselfrequenz und Bewegtbildauflösung der Videonormen p/29,97. Vollbildwechselfrequenz und Bewegtbildauflösung des Videonormen p/59,94.
Die Frequenz wird auch mit 59,94/1,001 Hz angegeben. Sie geht auf die Einführung des Farbfernsehens in US-Amerika im Jahre 1953 zurück, die eine Anpassung der bis dahin verwendeten 60 Hz an die Farbträgerfrequenz des NTSC-Verfahrens von 59,94 Hz verlangte. Aus Gründen der Kompatibilität wurde sie nie geändert.