1.) Allgemeiner Begriff für das Breitbildfernsehen.
2.) Beschreibt Fernsehgeräte mit einem Bildseitenverhältnis von 16:9. Die Fähigkeit, Sendungen des Breitbildfernsehens in voller Qualität darzustellen, wird damit jedoch nicht beschrieben.
3.) Weist an elektronischen Kameras auf deren Umschaltfähigkeit zwischen den Bildformaten 4:3 und 16:9 hin.