Online-Lexikon

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt

public service broadcasting authority

Rundfunkanstalten, die in Deutschland über Gebühren sowie über Werbung finanziert werden. Gegenüber den privaten sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet einer Grundversorgung und einen definierten Programmauftrag zu leisten sowie eine politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit zu wahren. Zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland gehören die ARD, das ZDF und das Deutschlandradio.

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