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Kamerakennlinie

Die Kamerakennlinie beschreibt die Beziehung zwischen der Beleuchtungsstärke einer Szene beziehungsweise deren Szenenkontrast und dem daraus resultierenden Videopegel einer elektronischen Kamera. Gemeinsam mit der Display-Kennlinie ergibt sich daraus die Systemkennlinie. Auch alle anderen Bildquellen müssen ihre Videopegel nach der Kamerakennlinie erzeugen.

Im Falle von SDR wird die Kamerakennlinie auch Gamma-Kurve genannt. Die Krümmung entspricht dabei der Formel x = y hoch 0,51. Damit ist die Übertragung eines linearen Kontrastumfangs von 9 Blendenstufen möglich. Mit einer Verlängerung der Kamerakennlinie mittels einer Knee-Funktion lassen sich weitere Blendenstufen darstellen, diese werden jedoch nicht realistisch wiedergegeben.

Für die sogenannten logarithmischen Kennlinien der Kamerahersteller gibt es keine entsprechenden Display-Kennlinien für die Distribution. Die bei Aufnahmen mit logarithmischer Kennlinie entstehenden 14 Blendenstufen werden in der Bearbeitung entweder für SDR-Material reduziert oder bei HDR in die dort verwendeten Kurvenverläufe gewandelt.

Die HDR-spezifischen Kamerakennlinien weisen einen anderen Kurvenverlauf auf. Dieser entspricht entweder dem Prinzip von PQ oder HLG. Auch in diesen Fällen gibt es entsprechende, gegenläufige Display-Kennlinien.

Unabhängig von der grundsätzlichen Kamerakennlinie des jeweiligen Systems, die die Grundlage einer natürlichen Bildwiedergabe ist, kann die Kennlinie auch aus gestalterischen Gründen manipuliert werden.

Ursprünglich musste die Kamerakennlinie der physikalisch vorgegebenen Bildröhrenkennlinie folgen. Wegen der Augenkennlinie hält man jedoch auch weiterhin daran fest.

Die Kamerakennlinie wird auch OETF genannt.

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