Online-Lexikon

Kameradrohne

Unbemannter, ferngesteuerter Multicopter, Quadrocopter oder Quadcopter, der mit einer Kamera ausgestattet ist und den Luftfahrtgesetzen unterliegt.Je mehr Rotoren eine Drohne hat, desto mehr Gewicht kann sie aufheben und um so sicherer ist sie bei einem Systemausfall.

Die Nutzung der Kameraaufnahmen stellt eine gewerbliche Nutzung dar. Kameradrohnen bis zu 5 kg benötigen daher eine allgemeine Aufstiegserlaubnis, solche bis 25 kg eine Einzelaufstiegserlaubnis. Diese wird von den Landesbehörden erteilt, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Es gibt eine ganze Reihe von Gebieten, die nicht überflogen werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Unfälle, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Menschenansammlungen. Aber auch das Überfliegen privater Grundstücke ist nicht grundsätzlich erlaubt. Teilweise sind Genehmigungen der Polizei und des Ordnungsamtes notwendig.

Die Kamera ist an einem kardanischen Gelenk aufgehängt, das Bewegungen des Fluggerätes auffängt. Im professionellen Bereich übernimmt ein Operator die Bedienung der Drohne und ein Kameramann die der Kamerabewegung. Es gibt spezielle kleine Kameras, die aufgrund ihres Gewichts gut geeignet sind. Die Aufzeichnung geschieht in der Drohne, zu Kontrollzwecken kann das Bild zum Boden gefunkt werden. Größere Kameras, bessere Objektive, die Steuerung der Blende können das Gewicht auf über 5 kg erhöhen. Die Flugzeit beträgt in der Regel zwischen 10 und 30 Minuten.

©BET-Fachwörterbuch 1992-2024. Nur für den persönlichen Gebrauch. Jede weitere Verwertung ist untersagt. Geändert am 12.09.2023

zurück zur Liste