Der Cocktailparty-Effekt beschreibt die Fähigkeit des Hörsinns, bestimmte Schallquellen zu selektieren. Die Voraussetzung dazu ist das Hören mit beiden Ohren. Damit ist es möglich, Störgeräusche auszublenden und die gewünschten Schallquellen verständlicher wahrzunehmen. Beim Verschließen eines der beiden Ohren ist diese Fähigkeit verloren. Das Prinzip wird auch im Zusammenhang stereofoner Aufnahmen angewandt.