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Carnet ATA

Zolldokument bzw. Verfahren, mit dem z.B. eine Produktionsausrüstung vorübergehend ins Ausland ausgeführt und dort verwendet werden kann. Da es sich bei den Ausrüstungsgegenständen grundsätzlich um Waren handelt, müssten diese bei der Ausfuhr verzollt oder eine Sicherheitsleistung in Höhe der Zollabgaben hinterlegt werden. Ein Carnet stellt ein vereinfachtes Verfahren dar, bei dem die gesamte Ausrüstung in einer Liste erfasst, der aktuelle Warenwert ermittelt und dem Zoll vor der Auslandsreise vorgeführt werden muss. Der ausländische Zoll erhält mit dem Carnet eine Bürgschaft, die er einlösen könnte, wenn die Ausrüstung nicht wieder zum vereinbarten Zeitraum ausgeführt wird und zurück nach Deutschland gelangt. Ein Carnet wird von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt, die Bürgschaft übernimmt die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG. Zu den über 35 Vertragsstaaten gehören u.a. auch die Schweiz, die Türkei und die USA. Innerhalb der Europäischen Union wird kein Carnet benötigt. Carnet stammt aus dem Französischen und bedeutet „Heft“, die Abkürzung ATA steht für „admission temporaire“.

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