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Leitungsweg zwischen den Rundfunkanstalten oder Produktionsfirmen und einem Netzbetreiber. Man unterscheidet dauernd oder vorübergehend überlassene Leitungswege, letztere werden jedoch ständig vorgehalten.
©BET-Fachwörterbuch 1992-2024. Nur für den persönlichen Gebrauch. Jede weitere Verwertung ist untersagt. Geändert am 14.08.2008
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