
|
| Suche im Fachwörterbuch |
Hilfe!
|
Alphabetischer Direktzugriff:
Recht am eigenen BildPresserechtlicher Begriff. Grundsätzlich hat jeder ein Recht am eigenen Bild, so dass für Aufnahmen von Privatpersonen in jedem Einzelfall eine Drehgenehmigung erforderlich ist. Ausnahmen gelten nur für Personen der Zeitgeschichte.
©BET-Fachwörterbuch 1992-2010 Nur für den persönlichen Gebrauch. Jede weitere Verwertung ist untersagt.
Geändert am 10.09.2008.
|
 |