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Bilddiagonale

1.) Größenangabe eines Displays, eines CCD-Chips oder früher einer Aufnahmeröhre. Die Größenangabe eines Displays über dessen Bilddiagonale muss immer mit der Angabe des Bildseitenverhältnisses ergänzt werden. Die Bilddiagonalen, z.B. eines 16:9- und eines 4:3-Displays gleicher Höhe sind unterschiedlich und daher nicht vergleichbar. Besser ist eine Angabe mit einem Bezug zur Bildhöhe.

2.) Die Größen von CCD-Chips werden ebenfalls über die Bilddiagonale unterschieden. Je größer das Chip, desto höher ist grundsätzlich die Auflösung und desto größer ist die Tiefenschärfe. Ein Schluss von der Bilddiagonalen eines CCD-Chips auf die absolute Fläche des lichtempfindlichen Bereiches ist allerdings nicht zu ziehen, weil die verschiedenen elektronischen Kameras die CCD-Fläche unterschiedlich ausnutzen. So beträgt die Bilddiagonale z.B. eines ⅔ Zoll-Chips für 4:3-Kameras 6,6 mm. Formatumschaltbare Kameras haben in 4:3 eine Bilddiagonale von 7,19 mm und bei 16:9 eine Bilddiagonale von 9,59 mm.






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Geändert am 14.08.2008.