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VideoüberpegelUnerlaubter Wert eines Videosignals. Die Messung geschieht mit dem Oszilloskop. Die Angabe des Videopegels in Prozent bezieht sich auf den Pegel des BA-Signals zwischen dem Austastwert und dem Weißwert von 100% entsprechend 0,7 Volt. 1.) Der Luminanzpegel eines analogen Komponentensignals darf einen Wert von 100% entsprechend 0,7 Volt nicht überschreiten. Für die Farbdifferenzsignale gilt ein Maximalwert von ±50% entsprechend ±0,350 Volt. 2.) Für digitale Komponentensignale gelten sinngemäß dieselben Grenzen, auch wenn dort die Werte eigentlich durch ganz bestimmte Quantisierungsstufen in Form hexadezimaler Zahlenwerte gekennzeichnet sind. Aus praktischen Gründen werden diese jedoch nicht im Betrieb, sondern nur messtechnisch angegeben. Der Austastwert entspricht der hexadezimalen Zahl von 040 und der Weißwert der hexadezimalen Zahl 3AC. 3.) Der Videopegel eines analogen FBAS-Signals darf folgende Werte nicht überschreiten: Maximaler Luminanzpegel, also zwischen Austastwert und Weißwert, 100% entsprechend 0,7 Volt; maximaler Chromapegel, also zwischen Austastwert und maximal gesättigtem Gelb, 133% entsprechend 1,23 Volt. Videoüberpegel können bei der Produktion, Aufzeichnung und Ausstrahlung von Fernsehprogrammen zu verschiedenen Bildstörungen führen.
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Geändert am 11.09.2008.
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