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Fernsehkasch

Unter Fernsehkasch verstand man früher den Bereich eines Fernsehbildes, den die meisten Zuschauer mit einem Fernsehgerät, das über eine Bildröhre verfügt, nicht sehen können. Das Bild wird größer ausgeschrieben als die Bildröhre, so dass eine bestimmte Randzone entfällt. Dabei handelt es sich um einen Bereich von 10-15%, der zwar definiert ist, aber nicht von allen Herstellern gleich einhalten wird. Trotzdem konnte man davon ausgehen, dass ein gewisser Randbereich für die Zuschauer nicht zu sehen sei und sie Störungen oder unerwünschte Bildinhalte nicht zu Gesicht bekämen; diese würden sich versenden.

Verfügt der Zuschauer allerdings über LC- oder Plasma-Displays, kann man von dieser Idee nicht mehr ausgehen. Wenn das vollständige Bild nach dem 1:1-Pixelmapping-Verfahren dargestellt wird, erhält man von einem Display mit einer Auflösung von 1080 Zeilen auch die volle HDTV-Qualität, wenn das Fernsehprogramm z.B. nach der Fernsehnorm 1080i/25 ausgestrahlt wird. Eine größere Ausschreibung des Bildes, so wie früher, würde zu einem unscharfen und rauschenden Bild führen, das im Falle von HDTV besonders unerwünscht ist.

Selbst im Falle von SDTV ist ein Kasch nicht mehr bei allen Consumer-Geräten selbstverständlich. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass eine gewisse Anzahl von Zuschauern das vollständige Bild sieht. Damit entfällt für die Praxis der Fernsehkasch.

Ursprünglich kam der Begriff Fernsehkasch aus dem Bereich der Filmkameras. Dort ist damit eine Einzeichnung im Sucher einer Filmkamera gemeint, die ungefähr das auf Fernsehgeräten ausgeschriebene Raster zeigen sollte. Der tatsächlich im Sucher sichtbare Bereich ist aber größer, sogar auch größer als der, der auf das Filmmaterial aufgezeichnete.






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Geändert am 15.08.2008.