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4 GByte-Grenze

Bezeichnung der maximalen Speichergröße des Arbeitsspeichers eines Computers, der über ein Betriebssystem verfügt, das nur Datenwörter mit einer Länge von höchstens 32 Bits verarbeiten kann. 2 hoch 32 ergeben dabei die genannten 4 GBytes. Diese Limitierung kann nur mit einer speziellen segmentierten Speichertechnik oder mit einem 64 Bit-System umgangen werden, dessen Grenze bei 16 EBytes läge.






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Geändert am 16.06.2011.