Suche im Fachwörterbuch Hilfe!

Alphabetischer Direktzugriff:
# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 

24p

Von den gebräuchlichen Fernsehnormen unabhängiger, internationaler Produktionsstandard mit einer Bildwechselfrequenz von 24 Vollbildern pro Sekunde und einer progressiven Abtastung, englisch Progressive Scanning.

Eine progressive Abtastung vermeidet typische Störungen, die die Verwendung des Zeilensprungverfahrens anderer Normen, wie z.B. bei 25i, verursachen würde. Einen Produktionsstandard 24i gibt es nicht. Nicht alle Aufzeichnungs- und Bearbeitungssysteme können 24p verarbeiten. Bei SDTV ist 24p grundsätzlich nicht möglich.

Das Verfahren 24p ist z.B. dann sinnvoll, wenn das elektronische Material für eine Kinoproduktion produziert wird. Dann wird 24p meist auch mit einer HDTV-Norm kombiniert, um die im Kino notwendige, höhere Auflösung zu erreichen. Die Bildwechselfrequenz von 24 Bildern pro Sekunde entspricht der Kinonorm und weist bei der Projektion im Kino – im Ggs. zur Fernsehnorm mit 50 Halbbildern pro Sekunde – einen dem Kino ähnlichen Shutter-Effekt auf. 24p eignet sich jedoch ebenso für internationale Fernsehproduktionen. Die Konversion von 24p zu den beiden international verwendeten Bildwechselfrequenzen von 25 bzw. 30 Bildern pro Sekunde ist ohne den Auflösungsverlust möglich, wie er sonst bei einer Normwandlung zwischen den beiden Normen mit 25 bzw. 30 Bildern entsteht. Der Produktionsstandard 24p ist auch ein Teil der Überlegungen, die zu einem Filmlook führen können. Die Aufzeichnung kann nach dem 24p oder dem 24psF-Verfahren geschehen. Die Angabe 24p ist unabhängig von der Zeilenanzahl einer Fernsehnorm zu sehen.

Beschreibung der Norm, in der die DVD-Video oder Blu-ray Disc eines Spielfilmes produziert sein kann. Mit entsprechende DVD- oder Blu-ray-Player und Displays können diese Filme dann ohne den Ruckeleffekt eines 2:3-Pulldown-Systems und wegen nicht notwendigen PAL-Speedups in der richtigen Geschwindigkeit betrachtet werden.






©BET-Fachwörterbuch 1992-2010 Nur für den persönlichen Gebrauch.
Jede weitere Verwertung ist untersagt.
Geändert am 12.09.2008.